Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!
Unser Spendenkonto:
Kontoinhaber: Förderverein Minilöwen
IBAN: DE72 8604 0000 0253 9336 00
BIC: COBADEFFXXX
jklhjkgh
Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung schicken können.
Sie finden uns auch hier:
Wofür wir Spenden sammeln
Venenscanner für Früh- und Neugeborene
Frühgeborene und kranke Neugeborene müssen häufig auch intravenös behandelt werden. Sei es mit Nährflüssigkeit, weil sie noch keine Nahrung verdauen können oder mit Medikamenten. Oft findet man die Venen bei Früh- und kranken Neugeborenen nur sehr schwer. Zudem soll die extrem empfindliche Haut so wenig wie möglich verletzt werden. Der Venenscanner, eine spezielle Infrarotkamera, kann die Venen sehen und dann mit einem Projektor auf dem Kind abbilden.
Video-Laryngoskop
Um Frühchen mit schweren Atemproblemen einen besseren Start ins Leben zu ermöglichen, möchten wir ein Videolaryngoskop anschaffen. Dieses medizinische Gerät erleichtert Kinderärzten die Intubation speziell von extrem kleinen Frühchen unter 1000 Gramm. Da die Intubation von Extremfrühchen schlecht an Simulatoren erlernt werden kann, müssen die Assistenzärzte direkt am Patienten lernen. Durch die Bildgebung können die Oberärzte viel besser anleiten und die kleinen Patienten werden weniger gestresst.
Softlaser für die Wundbehandlung
Das Infrarotlicht dieses speziellen Lasers regt die Wundheilung sowie die Regeneration von Gewebe und Haut an. Besonders Frühchen bekommen sehr schnell wunde Stellen, da ihre Haut noch nicht die Barrierefunktion reif Geborener erfüllt. Trotzdem sind sie in der Klinik vielen Umwelteinflüssen ausgesetzt. Gerade im Windelbereich kommt es häufig zu gereizter Haut, die man erfolgreich mit diesem Soft-Laser behandeln kann. Ebenso kann der Laser für Narben nach eventuellen Operationen verwendet werden.
Frühchensimulator „Paul“
Die Arbeit auf einer Frühchenstation ist für alle Beteiligten immer wieder eine große Herausforderung, sind die Patienten doch besonders klein und sensibel. Schon bei der Ausbildung zum Kinderarzt Fachrichtung Neonatologie stößt man schnell an die Grenzen, da bisher keine guten Simulatoren für den Frühchenbereich auf dem Markt waren. Der neue Frühchensimulator Paul der Firma SIM-Characters bildet die große Ausnahme. Paul ist 35 Zentimeter groß und entspricht mit 1000 Gramm etwa einem Frühchen der 28. Schwangerschaftswoche. Es ist ein High-End-Simulator, der alle erdenklichen frühchenspezifischen Komplikationen über das mitgelieferte Tablet steuern und die angewandten Therapien in Echtzeit auswerten kann. Somit wären hochrealistische Trainings nicht nur für die angehenden Ärzte, sondern für das gesamte Pflegepersonal, besonders im Intensivbereich, möglich.
Videokamera inklusive Drucker
Um Frühchen bestmöglich vor Krankheitserregern zu schützen, können Eltern und Geschwister sie nur unter bestimmten Voraussetzungen auf der Neonatologie besuchen – insbesondere während der Corona-Pandemie. Dadurch haben sie oft erstaunlich wenig Foto- und Filmmaterial von ihrem jüngsten Familienmitglied. Wir möchten die Eltern durch die Anschaffung einer Videokamera inklusive Drucker unterstützen. Diese Kamera soll dazu dienen Fotos und Filme der Kinder zu machen, wenn die Eltern die Kinder nicht besuchen können bzw. soll diese dafür eingesetzt werden Film- und Foto-Erinnerungen von Eltern mit ihren Kindern zu erstellen. Diese oft unvergesslichen Aufnahmen sind auch eine große Hilfe im Umgang älterer Geschwisterkinder mit der schwierigen Situation, die ihre kleine Schwester oder Bruder noch nie persönlich gesehen haben.
Spenden zu persönlichen Anlässen
Egal ob Geburtstag, ein Jubiläum oder ein anderer besonderer Anlass. Wenn Sie keine materiellen Wünsche haben, dann lassen Sie doch Ihre Liebsten stattdessen in Ihrem Namen an die Minilöwen zu spenden.
Bitte geben Sie uns Bescheid, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen können.
Kondolenzspenden
Trotz Trauer möchten Sie gerne im Andenken an den Verstorbenen den Allerkleinsten etwas Gutes tun? Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen bei der Organisation von Kondolenzspenden helfen können.
Wenn Sie noch Fragen haben, stehen wir jederzeit zur Verfügung.
FAQ
Wie finanziert sich der Förderverein Minilöwen?
Der Förderverein Minilöwen ist ein gemeinnütziger Verein und finanziert sich ausschließlich aus Spenden von Privatpersonen und Unternehmen, Unterstützung durch unsere Vereinsmitglieder sowie Einnahmen aus Benefizaktionen.
Wofür genau werden die Spenden eingesetzt?
Informationen zu Projekten und Maßnahmen, die durch die Spenden finanziert werden, finden Sie auf unserem Minilöwenblog.
Ist der Förderverein gemeinnützig anerkannt?
Die Satzung der Minilöwen in der Fassung vom 20. Juni 2016 erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO [Finanzamt Leipzig II, 04.07.2016]. Unser Förderverein fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) sowie das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO).
Wer kontrolliert die Verwendung der Spenden?
Die Mitgliederversammlung der Minilöwen legt jährlich die Ziele des Vereins fest und berät dabei gemeinsam über die Verwendung der Mittel. Der Vorstand entscheidet dann über die Bewilligung von Förderprojekten entsprechend der festgelegten Ziele.
Bekomme ich eine Spendenquittung für meine Spende?
Bei Zuwendungen bis 200 Euro ist ein einfacher Nachweis, wie eine Buchungsbestätigung, für das Finanzamt ausreichend. Daher stellen wir für Beträge unter 200 Euro nicht automatisch eine Zuwendungsbescheinigung aus. Falls Sie jedoch eine Spendenbescheinigung wünschen, geben Sie bitte im Verwendungszweck Ihre Adresse an. Sie erhalten dann eine Spendenquittung zugesandt.
Wie sicher ist die Online-Spende?
Der komplette Spendenvorgang wird über eine verschlüsselte SSL-Verbindung abgewickelt. Damit ist Ihre Spende über das Internet so sicher wie Online-Banking.
Wie ist eine Spende möglich, wenn ich nicht online spenden möchte?
Natürlich können Sie Ihre Spende auch einfach auf unser Spendenkonto überweisen. Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Adresse und das Projekt an, wenn Sie eine Spendenquittung wünschen.
Können Richter und Staatsanwälte die Minilöwen als Empfänger von Geldauflagen benennen?
Als Richter oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, die Minilöwen durch die Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern direkt zu unterstützen. Die Minilöwen erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen zum Empfang von Geldauflagen und sind ab April 2017 beim Oberlandesgericht Dresden „gelistet“. Wir garantieren Interessenten eine zügige Abwicklung der Geldauflagen und informieren über jeden Zahlungseingang bzw. Nichteingang zeitnah.
Wir sagen Danke!
Wir bedanken uns ganz herzlich bei all den großzügigen Spendern, die mit der Unterstützung der Arbeit der Minilöwen dazu beitragen, Frühgeborenen und kranken Neugeborenen sowie deren Familien zu helfen.